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27.09.2010
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Neuer Gewinnfreibetrag ab 2010

§10 EStG - Der neue Gewinnfreibetrag - die betriebliche Vorsorgelösung für Unternehmer und Freiberufler! 

Bis 2009 hatten jene natürlichen Personen, die den Gewinn mittels Einnahmen/Ausgaben-Rechnung ermitteln, die Möglichkeit der Inanspruchnahme des Freibetrages für investierte Gewinne in Höhe von 10 Prozent des Gewinnes, wenn sie im Wirtschaftsjahr Investitionen in begünstigte Wirtschaftsgüter bzw. Wertpapiere getätigt haben. Mit 1.1.2010 wird dieser steuerliche Vorteil unter der Bezeichnung Gewinnfreibetrag (GFB) auf 13 % des Gewinnes erhöht und allen natürlichen Personen die betriebliche Einkünfte erzielen, somit auch Bilanzierern und zum Teil auch Pauschalierern, gewährt. Außerdem wurde der Gewinnfreibetrag von der Behandlung her zweigeteilt (Grundfreibetrag und investitionsbegünstigter Gewinnfreibetrag). Trotz Anhebung des Gewinnfreibetrages von 10% auf 13% der Bemessungsgrundlage bleibt der Höchstbetrag von € 100.000,-- pro Veranlagungsjahr und Steuerpflichtigem unverändert. Daraus errechnet sich ein begünstigungsfähiger Maximalgewinn von insgesamt ca. € 769.230,--.

Wirtschaftskammer Info